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Hinweise zum Verfahrensablauf erhalten sie unter:
Service
Allgemeine Information-Zwangsversteigerung-
Hier erhalten Sie einen Überblick über die Zwangsversteigerungsverfahren beim Amtsgericht.
Interessenten können direkt alle relevanten Informationen, inklusive der Gutachten einsehen unter:
www.versteigerungspool.de/amtsgericht/sigmaringen.92848
- Juni 2024
1 K 23/21 Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am
Datum |
Uhrzeit |
Raum |
Ort |
Dienstag, 04.06.2024 |
10:00 Uhr |
II, Sitzungssaal |
Amtsgericht Sigmaringen, Karlstraße 17, 72488 Sigmaringen |
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Sigmaringen
Gemarkung |
Flurstück |
Wirtschaftsart u. Lage |
Anschrift |
m² |
Blatt |
Sigmaringen |
1079/45 |
Gebäude- und Freifläche |
Josefinenstraße 20 |
680 |
1075 |
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Es handelt sich hierbei um ein
zweigeschossiges Dreifamilienhaus mit Teilunterkellerung und ausgebautem Dachgeschoss. Es ist einseitig angebaut.
Gemäß Angaben des Eigentümers wurde das Haus 1885 erbaut, fiktives Baujahr ist 1976.
2005 erfolgte eine leichte Renovierung (Gasheizung, Kunststofffenster). Das Erdgeschoss besteht aus einer 3 Zimmerwohnung, Küche, Bad
und WC; Wohnfläche rd. 83 qm. Das Obergeschoss besteht aus einer 4 Zimmerwohnung, Küche, Bad und WC; Wohnfläche rd. 83
qm.
Das Dachgeschoss besteht aus einer 2 Zimmerwohnung, Küche, Bad und WC, Wohnfläche rd. 67 qm. Der bauliche Zustand ist
befriedigend. Es besteht ein erheblicher Unterhaltungsstau und allgemeiner Renovierungsbedarf. Die Wohnungen sind vermietet.
(Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr).;
Verkehrswert: |
201.000,00 € |
|
Der Versteigerungsvermerk ist am 22.10.2021 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg |
Bank: Baden-Württembergische Bank |
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63 |
BIC: SOLADEST600 |
Verwendungszweck: 2445747100444, Az. 1 K 23/21 AG Sigmaringen |
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten sind gültige Ausweispapiere erforderlich.
Soll für eine in einem Register eingetragene Einzelfirma, Gesellschaft oder Genossenschaft geboten werden, ist zum Nachweis der Vertretungsberechtigung sofort bei Abgabe des Gebots die Vorlage eines amtlichen aktuellen Ausdrucks neueren Datums aus dem jeweiligen Register notwendig. Der Ausdruck ist somit rechtzeitig beim jeweils zuständigen (ggf. zentralen) Registergericht zu beantragen. Eine rechtzeitige Fertigung vor Ort kann nicht gewährleistet werden.
Eine amtliche Besichtigung des Objekts findet nicht statt.
Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de
Telefon: 07571/1821-162; Telefax: 07571/1821-177
- Juli 2024
1 K 3/22 - im Wege der Zwangsvollstreckung soll am
Datum |
Uhrzeit |
Ort |
Donnerstag, 04.07.2024 |
11:00 Uhr |
72517 Sigmaringendorf, Hauptstraße 9, Sitzungssaal des Rathauses (1.OG) |
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Sigmaringendorf
Gemarkung |
Flurstück |
Wirtschaftsart u. Lage |
Anschrift |
m² |
Blatt |
Sigmaringendorf |
2118/8 |
Gebäude- und Freifläche |
Dürerweg 12 |
792 |
524 |
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Es handelt sich dabei um ein Grundstück, bebaut mit einem
freistehenden, eingeschossigen und unterkellerten Einfamilienhaus sowie einer Garage. Das Gebäude ist gemäß Bauakte aus dem
Jahr 1963. Das Kellergeschoss besteht aus einem Flur, Keller, Geräterau, Garage sowie einer Waschküche mit Heizung. Das
Erdgeschoss umfasst eine Wohnfläche von rd. 65 m² mit Windfang, Flur, Kinderzimmer, Bad mit WC, Küche, Wohnzimmer und
Schlafzimmer. Es besteht ein erheblicher Renovierungsbedarf. das Objekt ist derzeit nicht bewohnt. (Diese Angaben erfolgen ohne
Gewähr);
Verkehrswert: |
163.000,00 € |
|
Der Versteigerungsvermerk ist am 24.02.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg |
Bank: Baden-Württembergische Bank |
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63 |
BIC: SOLADEST600 |
Verwendungszweck: 2345740000067, Az. 1 K 3/22 AG Sigmaringen |
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten sind gültige Ausweispapiere erforderlich.
Soll für eine in einem Register eingetragene Einzelfirma, Gesellschaft oder Genossenschaft geboten werden, ist zum Nachweis der Vertretungsberechtigung sofort bei Abgabe des Gebots die Vorlage eines amtlichen aktuellen Ausdrucks neueren Datums aus dem jeweiligen Register notwendig. Der Ausdruck ist somit rechtzeitig beim jeweils zuständigen (ggf. zentralen) Registergericht zu beantragen. Eine rechtzeitige Fertigung vor Ort kann nicht gewährleistet werden.
Eine amtliche Besichtigung des Objekts findet nicht statt.
Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de
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Telefon: 07571/1821-162; Telefax: 07571/1821-177
1 K 25/22 -Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am
Datum |
Uhrzeit |
Raum |
Ort |
Dienstag, 02.07.2024 |
13:30 Uhr |
II, Sitzungssaal |
Amtsgericht Sigmaringen, Karlstraße 17, 72488 Sigmaringen |
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Jungnau
lfd.Nr. |
Gemarkung |
Flurstück |
Wirtschaftsart u. Lage |
Anschrift |
m² |
Blatt |
1 |
Jungnau |
122/2 |
Gebäude- und Freifläche |
Schiltachstraße 2/001 |
336 |
7 |
2 |
Jungnau |
127/9 |
Gebäude- und Freifläche |
Sigmaringer Straße 11 |
1.164 |
7 |
3 |
Jungnau |
121/3 |
Gebäude- und Freifläche |
Schiltachstraße 2 |
329 |
7 |
Lfd. Nr. 1
Verkehrswert: |
10.710,00 € |
|
Lfd. Nr. 3
Verkehrswert: |
24.990,00 € |
|
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Es handelt sich hierbei um ein zweigeschossiges Wohnhaus mit Werkstatt sowie ausgebautem Dachgeschoss, welches auf dem Flst. 122/2 und Flst. 121/3 liegt. Auf dem Flst. 122/2 befindet sich ein Felsen.
Erdgeschoss: Werkstatt, Raum, Flur, Eingang zum Obergeschoss, Treppenhaus, Abstellraum, Lagerraum
Obergeschoss: WC, 3 Zimmer, Flur, Küche, Diele, Loggia, Bad, Schlafzimmer,Wohnzimmer
Dachgeschoss: 2 Zimmer, Bühnenraum.
Der bauliche Zustand ist insgesamt schlecht. Es besteht ein erheblicher Unterhaltungsstau und allg. Renovierungsbedarf. Das Wohngebäude wird derzeit nicht bewohnt.
(Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr).
Lfd. Nr. 2
Verkehrswert: |
47.000,00 € |
|
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Lagergebäude und Garten
Der Versteigerungsvermerk ist am 27.01.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg |
Bank: Baden-Württembergische Bank |
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63 |
BIC: SOLADEST600 |
Verwendungszweck: 2445747119871, Az. 1 K 25/22 AG Sigmaringen |
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten sind gültige Ausweispapiere erforderlich.
Soll für eine in einem Register eingetragene Einzelfirma, Gesellschaft oder Genossenschaft geboten werden, ist zum Nachweis der Vertretungsberechtigung sofort bei Abgabe des Gebots die Vorlage eines amtlichen aktuellen Ausdrucks neueren Datums aus dem jeweiligen Register notwendig. Der Ausdruck ist somit rechtzeitig beim jeweils zuständigen (ggf. zentralen) Registergericht zu beantragen. Eine rechtzeitige Fertigung vor Ort kann nicht gewährleistet werden.
Eine amtliche Besichtigung des Objekts findet nicht statt.
Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de
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Telefon: 07571/1821-162; Telefax: 07571/1821-177