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Hinweise  zum Verfahrensablauf erhalten sie unter:

Service

Der Versteigerungstermin

Allgemeine Information-Zwangsversteigerung-

Hier erhalten Sie einen Überblick über die Zwangsversteigerungsverfahren beim Amtsgericht.

Interessenten können direkt alle relevanten Informationen, inklusive der Gutachten einsehen unter:

www.versteigerungspool.de/amtsgericht/sigmaringen.92848      



  • Juni 2024

1 K 23/21 Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am

 

Datum

Uhrzeit

Raum

Ort

Dienstag,

04.06.2024

10:00 Uhr

II, Sitzungssaal

Amtsgericht Sigmaringen, Karlstraße 17, 72488 Sigmaringen

 

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch von Sigmaringen

Gemarkung

Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Anschrift

Blatt

Sigmaringen

1079/45

Gebäude- und Freifläche

Josefinenstraße 20

680

1075

 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Es handelt sich hierbei um ein zweigeschossiges Dreifamilienhaus mit Teilunterkellerung und ausgebautem Dachgeschoss. Es ist einseitig angebaut.
Gemäß Angaben des Eigentümers wurde das Haus 1885 erbaut, fiktives Baujahr ist 1976.
2005 erfolgte eine leichte Renovierung (Gasheizung, Kunststofffenster). Das Erdgeschoss besteht aus einer 3 Zimmerwohnung, Küche, Bad und WC; Wohnfläche rd. 83 qm. Das Obergeschoss besteht aus einer 4 Zimmerwohnung, Küche, Bad und WC; Wohnfläche rd. 83 qm.
Das Dachgeschoss besteht aus einer 2 Zimmerwohnung, Küche, Bad und WC, Wohnfläche rd. 67 qm. Der bauliche Zustand ist befriedigend. Es besteht ein erheblicher Unterhaltungsstau und allgemeiner Renovierungsbedarf. Die Wohnungen sind vermietet.
(Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr).;

                                                                      

Verkehrswert:

201.000,00 €

 

 Der Versteigerungsvermerk ist am 22.10.2021 in das Grundbuch eingetragen worden.

 Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.

Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben

Empfänger:

Landesoberkasse Baden-Württemberg

Bank:

Baden-Württembergische Bank

IBAN:

DE51 6005 0101 0008 1398 63

BIC:

SOLADEST600

Verwendungszweck:

2445747100444, Az. 1 K 23/21

AG Sigmaringen

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Bei der Abgabe von Geboten sind gültige Ausweispapiere erforderlich.

Soll für eine in einem Register eingetragene Einzelfirma, Gesellschaft oder Genossenschaft geboten werden, ist zum Nachweis der Vertretungsberechtigung sofort bei Abgabe des Gebots die Vorlage eines amtlichen aktuellen Ausdrucks neueren Datums aus dem jeweiligen Register notwendig. Der Ausdruck ist somit rechtzeitig beim jeweils zuständigen (ggf. zentralen) Registergericht zu beantragen. Eine rechtzeitige Fertigung vor Ort kann nicht gewährleistet werden.

Eine amtliche Besichtigung des Objekts findet nicht statt.

Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de

Telefon: 07571/1821-162; Telefax: 07571/1821-177


  • Juli 2024

1 K 3/22 -  im Wege der Zwangsvollstreckung soll am

 

Datum

Uhrzeit

Ort

Donnerstag,

04.07.2024

11:00 Uhr

72517 Sigmaringendorf, Hauptstraße 9, Sitzungssaal des Rathauses (1.OG)

 öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch von Sigmaringendorf

Gemarkung

Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Anschrift

Blatt

Sigmaringendorf

2118/8

Gebäude- und Freifläche

Dürerweg 12

792

524

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Es handelt sich dabei um ein Grundstück, bebaut mit einem freistehenden, eingeschossigen und unterkellerten Einfamilienhaus sowie einer Garage. Das Gebäude ist gemäß Bauakte aus dem Jahr 1963. Das Kellergeschoss besteht aus einem Flur, Keller, Geräterau, Garage sowie einer Waschküche mit Heizung. Das Erdgeschoss umfasst eine Wohnfläche von rd. 65 m² mit Windfang, Flur, Kinderzimmer, Bad mit WC, Küche, Wohnzimmer und Schlafzimmer. Es besteht ein erheblicher Renovierungsbedarf. das Objekt ist derzeit nicht bewohnt. (Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr);

                                                                   

Verkehrswert:

163.000,00 €

 

Der Versteigerungsvermerk ist am 24.02.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis: 

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. 

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.

Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben

Empfänger:

Landesoberkasse Baden-Württemberg

Bank:

Baden-Württembergische Bank

IBAN:

DE51 6005 0101 0008 1398 63

BIC:

SOLADEST600

Verwendungszweck:

2345740000067, Az. 1 K 3/22

AG Sigmaringen

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Bei der Abgabe von Geboten sind gültige Ausweispapiere erforderlich.

Soll für eine in einem Register eingetragene Einzelfirma, Gesellschaft oder Genossenschaft geboten werden, ist zum Nachweis der Vertretungsberechtigung sofort bei Abgabe des Gebots die Vorlage eines amtlichen aktuellen Ausdrucks neueren Datums aus dem jeweiligen Register notwendig. Der Ausdruck ist somit rechtzeitig beim jeweils zuständigen (ggf. zentralen) Registergericht zu beantragen. Eine rechtzeitige Fertigung vor Ort kann nicht gewährleistet werden.

Eine amtliche Besichtigung des Objekts findet nicht statt.

Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de

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Telefon:  07571/1821-162;  Telefax: 07571/1821-177

 






1 K 25/22 -Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am



Datum

Uhrzeit

Raum

Ort

Dienstag,

02.07.2024

13:30 Uhr

II, Sitzungssaal

Amtsgericht Sigmaringen, Karlstraße 17, 72488 Sigmaringen

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch von Jungnau

lfd.Nr.

Gemarkung

Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Anschrift

Blatt

1

Jungnau

122/2

Gebäude- und Freifläche

Schiltachstraße 2/001

336

7

2

Jungnau

127/9

Gebäude- und Freifläche

Sigmaringer Straße 11

1.164

7

3

Jungnau

121/3

Gebäude- und Freifläche

Schiltachstraße 2

329

7

 

Lfd. Nr. 1

Verkehrswert:

10.710,00 €

 

Lfd. Nr. 3

Verkehrswert:

24.990,00 €

 

 

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Es handelt sich hierbei um ein zweigeschossiges Wohnhaus mit Werkstatt sowie ausgebautem Dachgeschoss, welches auf dem Flst. 122/2 und Flst. 121/3 liegt. Auf dem Flst. 122/2 befindet sich ein Felsen.

Erdgeschoss: Werkstatt, Raum, Flur, Eingang zum Obergeschoss, Treppenhaus, Abstellraum, Lagerraum

Obergeschoss: WC, 3 Zimmer, Flur, Küche, Diele, Loggia, Bad, Schlafzimmer,Wohnzimmer

Dachgeschoss: 2 Zimmer, Bühnenraum.

Der bauliche Zustand ist insgesamt schlecht. Es besteht ein erheblicher Unterhaltungsstau und allg. Renovierungsbedarf. Das Wohngebäude wird derzeit nicht bewohnt.  

(Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr).

 

Lfd. Nr. 2       

Verkehrswert:

47.000,00 €

 

 

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Lagergebäude und Garten

Der Versteigerungsvermerk ist am 27.01.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.

Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben

Empfänger:

Landesoberkasse Baden-Württemberg

Bank:

Baden-Württembergische Bank

IBAN:

DE51 6005 0101 0008 1398 63

BIC:

SOLADEST600

Verwendungszweck:

2445747119871, Az. 1 K 25/22

AG Sigmaringen

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Bei der Abgabe von Geboten sind gültige Ausweispapiere erforderlich.

Soll für eine in einem Register eingetragene Einzelfirma, Gesellschaft oder Genossenschaft geboten werden, ist zum Nachweis der Vertretungsberechtigung sofort bei Abgabe des Gebots die Vorlage eines amtlichen aktuellen Ausdrucks neueren Datums aus dem jeweiligen Register notwendig. Der Ausdruck ist somit rechtzeitig beim jeweils zuständigen (ggf. zentralen) Registergericht zu beantragen. Eine rechtzeitige Fertigung vor Ort kann nicht gewährleistet werden.

Eine amtliche Besichtigung des Objekts findet nicht statt.

Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de

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Telefon: 07571/1821-162; Telefax: 07571/1821-177










 

 

 

 

 

 



 




 


 



 




 



 

 


 


                                         




 

 



 




 


 


 


 

 





                                                                  


 

 



 




 


 





 


 


 


 


 


 


 


 




 



 



 



 











 


 



 




 



 



 



 






 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 



 



 

 

 

     

      

    

   

     


 

 

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