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Allgemeine Information
 

Versteigerung von Grundstücken

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zu den einzelnen Versteigerungsterminen >>> siehe unter Zwangsversteigerungstermine

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Die folgenden Informationen sollen der ersten Orientierung dienen.

Für weitere und konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an die rechtsberatenden Berufe.

Vorbereitung

Wer eine Immobile ersteigern will, sollte sich zuvor informieren.

Das Wertgutachten des Sachverständigen und die sonstigen, das Objekt betreffenden Unterlagen können beim Vollstreckungsgericht eingesehen werden. Terminsabsprache wird empfohlen. Dazu kann Einsicht in das Grundbuch und in die Forderungs-anmeldungen genommen werden.

Eine amtliche Besichtigung des Objekts findet nicht statt. Es kann nur mit Zustimmung des Eigentümers von innen besichtigt werden; Termine müssen direkt mit ihm abgesprochen werden.

Klären Sie eine Finanzierung zuvor ab und kalkulieren Sie Kosten für eine eventuelle Räumung und Renovierung ein.
 

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